Mauermörtel nach Zulassung
Die Fremdüberwachung gilt für Mauermörtel nach Zulassung Z-17.1-.. .
Voraussetzung für die Erteilung eines Übereinstimmungszertifikats ist der Nachweis, dass das betreffende Bauprodukt den Anforderungen der maßgebenden technischen Spezifikation entspricht, bzw. das Bestehen der Erstprüfung für die betreffenden Produkte. Die Fremdüberwachung einschließlich Produktprüfung findet nach den in der Zulassung festgelegten Zeiträumen statt.