RAL-Baukalk

Die GG-CERT Gütegemeinschaft Naturstein, Kalk und Mörtel e.V. vergibt an Hersteller von Baukalk bei nachweislicher Erfüllung der Güte- und Prüfbestimmungen das RAL-Gütezeichen „Baukalk“. Voraussetzung ist, dass das Produkt die in der aufgeführten Norm gestellten Anforderungen nachweislich erfüllt und die geforderte CE-Kennzeichnung trägt.

Baukalk wird einem Fremdüberwachungsverfahren unter Zugrundelegung der DIN EN 459 unterworfen.

Die einzelnen Überwachungsprüfungen werden zusammen mit der nach der technischen Spezifikation geforderten Überwachung durchgeführt werden. Der Gütezeichenbenutzer ist für die Durchführung der werkseigenen Produktionskontrolle verantwortlich. Der Gütezeichenbenutzer muss die werkseigene Produktionskontrolle entsprechend der Art des Baukalkes und der Art der Produktion einrichten.