Baukalk nach EN 459-1

Die Europäische Kommission hat in ihrem Beschluss 2010/683/EU vom 9. November 2010 das Konformitätslevel für Baukalk von 2 auf 2+ geändert. Dieser Beschluss wurde in der überarbeiteten EN 459-3:2011-05 – Konformitätsbewertung umgesetzt und seit dem 1. Juni 2011 angewendet. Danach ist

  • die Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie
  • die regelmäßige Überwachung, Beurteilung und Bestätigung der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführen.


Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die GG-CERT das Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle aus.

Ab dem 1. Juli 2013 stellt die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle die Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle auf folgender Grundlage aus:

  • Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle;
  • laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle