Mauermörtel nach EN 998-2

Durch die notifizierte Stelle ist:

  • die Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle sowie
  • die regelmäßige Überwachung, Beurteilung und Bestätigung der werkseigenen Produktionskontrolle durchzuführen.


Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt die GG-CERT das Zertifikat über die werkseigene Produktionskontrolle aus.

Ab dem 1. Juli 2013 stellt die notifizierte Zertifizierungsstelle für die werkseigene Produktionskontrolle die Bescheinigung der Konformität der werkseigenen Produktionskontrolle auf folgender Grundlage aus:

  • Erstinspektion des Werkes und der werkseigenen Produktionskontrolle;
  • laufende Überwachung, Bewertung und Evaluierung der werkseigenen Produktionskontrolle